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Hausordnung

Download Hausordnung Sportpark Stollberg

 

Mit Betreten des Funktionsgebäudes wird die Hausordnung anerkannt.

 

 

Liebe Sportlerinnen, Sportler und Besucher des Sportkomplexes „Glückauf-Platz“,

wir möchten, dass Sie sich in unserem Funktionsgebäude bzw. dem Sportkomplex wohl fühlen. Ebenso sollen dieses Gebäude und der Sportkomplex in diesem Zustand erhalten bleiben bzw. sollen diese Einrichtungen als Mittelpunkt des städtischen Lebens heranwachsen.

Der gesamte Sportpark einschließlich des Funktionsgebäudes wurde mit Mittel der EU und eigenen Mitteln der Stadt Stollberg finanziert sowie großes Arrangement und Verantwortung der hier engagierten Vereine und der Stadt Stollberg für den Erhalt dieses Gesamtareals übernommen.

Daher sind einige Regeln für das Miteinander und zur Durchführung eines reibungslosen Sportbetriebes im Gebäude wie auch in der Außenanlage unumgänglich.

 

Diese Hausordnung gilt auch im Zusammenhang mit der Platz- und Stadionordnung sowie dem Flucht- und Rettungsplan. Beim Betreten des Gebäudes ist von dieser Hausordnung und dem Flucht- und Rettungsplan Kenntnis zu nehmen. Die Ruhezeiten richten sich nach der Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Stollberg. Ausgenommen hiervon sind die Zeiten des Spielbetriebes (z.B. Fußballspiele, Leichtathletikveranstaltungen sowie Großveranstaltungen), welche gesondert genehmigt werden müssen.

 

1. Die Nutzung des Funktionsgebäudes steht allen Mitgliedern der jeweiligen Vereine zu. Besucher dürfen das Funktionsgebäude nur unter Anerkennung des Haftungsaus-schlusses des Absatzes 20 betreten.

Im gesamten Sportkomplex- und Gebäude gilt das Kinder- und Jugendschutzgesetz.
2. Der Hauptzugang des Gebäudes für Aktive, Sportler und Nutzer von Sportanlagen ist nur über die Tür an der Giebelseite hinter der Tribüne möglich.
3. Für die Benutzung der Sport- und Umkleideräume sind entsprechend der Nutzung zugelassene Turn- bzw. Sportschuhe (keine Spikes-Schuhe) mit abriebfester Sohle zu tragen.

Anmerkung für Fitnessraum:
Die Sporträume dürfen nicht mit Schuhwerk betreten werden, welches eine Beschädigung der Bodenbeläge verursacht (z.B. Spikes- und Kletterschuhe oder Hilfsmittel, die das Rutschen auf Eis und Schnee verhindern).
4. Mit verunreinigten Schuhen darf das Funktionsgebäude nicht betreten werden (z.B. Farbanhaftungen, Teere, Öle, Fette usw.).

Besonderer Hinweis für Personen, welche die Sportanlagen nutzen:
Die anhaftenden Granulate des Sportbelages bzw. Sand aus Sprunggruben und dem Beachvolleyballfeld müssen unbedingt vor Betreten des Gebäudes entfernt bzw. gereinigt werden (außerhalb des Gebäudes).
5. Betrunkenen und angetrunkenen Personen oder unter Drogen- und Suchtmittel stehende Personen ist der Zugang zum Funktionsgebäude untersagt.
6. Alle Sportler werden aufgefordert, die vorhandenen Umkleideräume zu nutzen und sorgsam und pfleglich zu behandeln.
7. Das Reinigen und Waschen von Kleidung und Schuhwerk innerhalb der Sanitäranlagen ist nicht gestattet.
8. Das Benutzen der Duschen und Sanitäranlagen ist aus hygienischen Gründen nur mit eigenem Badeschuhwerk erlaubt.
9. Das Benutzen der Duschen ist mittels Wertmünzen möglich. Eine Zweckentfremdung der vorhandenen Waschbecken bzw. Sanitärgegen- stände und Einrichtungen sind nicht erlaubt. Insbesondere wird darauf verwiesen, dass innerhalb der Nassräume ein gewisses Gefahrenpotential herrscht. Sämtliche Neckereien und Spiele mit Wasser sind zu unterlassen.
10. Nach dem Benutzen der Duschen bzw. Sanitäreinrichtungen sind diese entsprechend von Schmutz- und Seifenresten zu befreien bzw. sind diese zu entfernen. Das Benutzen von elektrischen Gegenständen und Apparaten im Nassbereich (z.B. Haarföhn usw.) ist nicht erlaubt. Verwendete Hygienemittel sind in die entsprechenden Abfallbehälter zu entsorgen.
11. Die Verwendung von Glasflaschen in den Räumen, in welchen sich keramische Bodenbeläge bzw. Fliesen (z.B. Duschbereiche) befinden (außer Ausschankbereich) ist nicht gestattet.
12. Das Rauchen im Funktionsgebäude ist nicht gestattet; im Außengelände ist das Rauchen an den dafür ausgewiesenen Stellen erlaubt.
13. Außerhalb des Gebäudes ist das Mitbringen von Tieren entsprechend der Stadtordnung erlaubt (siehe auch Platz- und Stadionordnung).
14. Mutwillige Beschädigungen, Verschmutzungen oder auch die missbräuchliche Nutzung von Sporteinrichtungen, Sanitäreinrichtungen usw. werden mit Schadensersatzforderungen geahndet, gegebenenfalls wird auch Strafanzeige erstattet. Ebenso dürfen Sport- und Sanitäreinrichtungen nicht zweckentfremdet genutzt werden.
15. Der Diebstahl von Einrichtungsgegenständen wird sofort zur Anzeige gebracht und eine sofortige Ordnungsgebühr in Höhe von 50,00 € erhoben.
16. Jeder Benutzer des Funktionsgebäudes hat die Pflicht, bei entsprechend sichtbaren Gefahrenpotentialen an den Ausstattungsgegenständen oder Bodenbelägen unverzüglich den entsprechenden Verantwortlichen (Trainer, Betreuer oder Vereinsverantwortlichen) zu informieren bzw. Gefahren abzuwenden.
17. Die verantwortlichen Trainer, Betreuer bzw. Vereinsverantwortlichen müssen besonders auf den sparsamen Umgang mit Energie und Wasser achten.
18. Auf den Verkehrsflächen gilt die StVO. Kfz, Fahrräder und andere Fahrzeuge müssen auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Die Fußwege sind stets freizuhalten.
19. Die Benutzung von Rollschuhen, Inline-Skates, Skateboards und Fahrrädern innerhalb des Gebäudes ist nicht erlaubt.
20. Sollten den Mitgliedern der Vereine und Besuchern des Funktionsgebäudes bzw. des Sportkomplexes bei der Benutzung der Einrichtung oder bei einem Besuch des Sportkomplexes Schäden entstehen, so haftet der Eigentümer der Einrichtung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Geld oder sonstige Wertsachen und Gegenstände, Kleidungsstücke, Schuhe, Taschen und deren Inhalt usw. wird keinerlei Haftung übernommen. Fundsachen sind unverzüglich beim jeweiligen Vereinsverantwortlichen bzw. dem Fundbüro der Stadtverwaltung Stollberg abzugeben.
21. Das Anbringen von Gegenständen, Plakatierungen usw. innerhalb des Funktionsgebäudes muss vorher mit dem Eigentümer (Verwalter) der Anlage abgestimmt werden.
22. Das Mitbringen von Werbematerialien sowie das Tragen von Bekleidungsstücken, welche fremdenfeindliche, rassistische und politisch radikale Parolen beinhalten, ist auf dem Gelände verboten. Weiterhin ist das Mitbringen von Feuerwerkskörpern, Leuchtkugeln und anderen pyrotechnischen Gegenständen untersagt
23. Die Räum- und Streupflicht vor dem Gebäude ist durch die jeweiligen Nutzer sicherzustellen.
24. Der Aufzug darf im Brand- und Havariefall nicht benutzt werden. Die Benutzung des Aufzuges ist vorzugsweise für Personen, welche die Treppenanlage nicht benutzen können, gestattet.
25. Unnötiges Lärmen und Toben im Objekt ist untersagt.
26. Der bei der Benutzung des Funktionsgebäudes und deren Räumlichkeiten anfallende Müll ist vom Nutzer einzusammeln und auf eigene Kosten zu entsorgen.
27. Die Räumlichkeiten des Funktionsgebäudes sind bei Beendigung der Nutzung in einem sauberen, ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen.
28. Für das Betreten und Benutzen des Sportkomplexes außerhalb von Sport- und Trainingsveranstaltungen gelten gesonderte Bestimmungen.
29. Die Durchführung von Veranstaltungen oder die Benutzung außerhalb des Funktionsgebäudes (z.B. Grillen, Standort Festzelte, Großveranstaltungen usw.) unterliegen besonderen Bestimmungen.
30. Das Verkaufen und Handeln jeglicher Art innerhalb des Geländes bzw. des Gebäudes ist nur mit entsprechender Genehmigung vom Eigentümer der Anlage erlaubt.
31. Jeder Besucher und Benutzer des Funktionsgebäudes hat den Anweisungen des Personals unverzüglich Folge zu leisten.
Wir möchten Sie bitten, die Hinweise dieser Hausordnung zu berücksichtigen. Aus juristischen Gründen müssen wir uns vorbehalten, Verstöße gegen diese Hausordnung als Hausfriedensbruch zu ahnden.
Hausverbote werden im Eingangsbereich des Objektes veröffentlicht!

Wir möchten Sie bitten, die Hinweise dieser Hausordnung zu berücksichtigen. Aus juristischen Gründen müssen wir uns vorbehalten, Verstöße gegen diese Hausordnung als Hausfriedensbruch zu ahnden.

Die Stadt Stollberg und alle agierenden Vereine wünschen Ihnen einen angenehmen und verletzungsfreien Aufenthalt im gesamten Sportkomplex.
Der Eigentümer

Ansprechpartner:

Große Kreisstadt Stollbrg - Bürgerservice Tel.: 037296/940

www.stollberg-erzgebirge.de

 

 

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