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Rehasport

 

Bernhardt

 Was ist Rehasport? Rsport

Der Rehabilitationssport (Reha-Sport), wird auf ärztliche Verordnung als ergänzende Leistung erbracht , früher wurde dieser vorwiegend unter dem Gesichtspunkt der verbesserten Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit des behinderten oder chronisch kranken Menschen gesehen. Heute dient dieser Sport darüber hinaus als Beitrag zur sozialen und psychischen Stabilisierung sowie zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Ilse

 Ziele des Reha-Sports

Der Rehabilitationssport spielt bei der medizinischen Rehabilitation eine besondere Rolle. Sein Ziel ist es, durch Übungen, die auf die Art und Schwere der Erkrankung oder Behinderung und den individuellen gesundheitlichen Allgemeinzustand der Menschen abgestimmt sind, das Rehabilitationsziel zu erreichen oder zu sichern. Das Risiko für das Auftreten von Folgeschäden wird vermindert. Vorrangiges Ziel des Rehabilitationssports ist es, die eigene Gesundheit zu stärken und zunächst unter Anleitung, später eigenständig, regelmäßige Sportübungen zu absolvieren. Bei den Übungen fließen sportmethodische und pädagogische Aspekte ein. Regelmäßigkeit und Langfristigkeit der sportlichen Betätigung, langfristige Steigerung der Belastung, Gruppendynamik sowie Steigerung der Lebensqualität sind weitere Ziele.

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 Verordnung des Reha-Sports

 

Reha-Sport wird vom Arzt verordnet und von den Krankenkassen zeitbegrenzt gefördert und bezuschusst. Der Leistungsumfang variiert mit der Schwere der Beeinträchtigung. Im Regelfall erfolgt die ärztliche Verordnung für die Absolvierung von 50 Übungsstunden in höchstens 18 Monaten. Die ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit von Rehabilitationssport ist im Allgemeinen auf ein bis zwei Übungsveranstaltungen je Woche erstreckt. Rehabilitationssport sollen in erster Linie in der Akutphase der Erkrankung „Hilfe zur Selbsthilfe“ bieten. Rehabilitationssport sind daher nicht als Dauerleistung angelegt.

Wenn die Patientin oder der Patient an einer bestimmten Erkrankung oder Behinderung leidet, kann gemeinsam mit dem behandelnden Arzt besprochen werden, ob die Teilnahme am Reha-Sport empfohlen ist. Sollte dies der Fall sein, stellt der Arzt eine Verordnung für Reha-Sport aus. Darin enthalten ist auch eine Empfehlung, welche Art von Reha-Sport jeweils in Frage kommt.

Bevor mit dem Reha-Sport begonnen werden kann, muss die Teilnahme durch den zuständigen Kostenträger, z. B. die Krankenkasse, genehmigt werden. Dazu muss der Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese teilt mit, ob die Übernahme der Kosten bewilligt wird.

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 Training im sportlight 361° e.V.

Reha-Sport findet immer in speziell anerkannten Gruppen statt. Die Übungen sind auf Art und Schwere der Einschränkung, Behinderung oder Erkrankung sowie auf den individuellen gesundheitlichen Allgemeinzustand abgestimmt.

Den Übungsleitern der Sportgruppe sind die ärztliche Verordnung und der Nachweis über die Kostenübernahme vorzulegen. Diese Informationen dienen dazu, dass die Übungsleiterin bzw. der Übungsleiter und ggf. die betreuende Gruppenärztin bzw. der betreuende Gruppenarzt sich ein genaueres Bild von den gesundheitlichen Beschwerden und der sich daraus ergebenden Leistungsfähigkeit machen können. Auf den Gesundheitszustand abgestimmt werden individuelle Sportübungen ausgesucht. Qualifizierte Fachübungsleiterinnen und -übungsleiter leiten die Sportgruppen.

 

Die Kurszeiten sind unter der Rubrik Kurse zu finden: Voranmeldungen sind vor Ort im sportlight oder telefonisch unter 037296 549974 möglich.

Sportlight 361

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